Wir überschreiten Grenzen für Sie.
Wir verfügen über eine eigene Zollabteilung, die sich ausschließlich um Ihre Interessen rund um das Thema Import, Export und Intrastat kümmert.
Wir bieten die komplette Palette der Zollabfertigung und gewährleisten so eine schnelle Abwicklung sowie einen reibungslosen Ablauf des Warenflusses.
Wir übernehmen für Sie sämtliche administrativen Aufgaben, die erforderlich sind.
Elektronische Ausfuhrabwicklung – ECS/AES
Ab 01. Juli 2009 wird die Papierzollanmeldung abgeschafft und durch das IT-Verfahren ATLAS (elektronische Anmeldung beim Zoll) ersetzt.
Das Vorhaben ist als weiterer Eckpfeiler zur Umsetzung der E-Zoll-Initiative zu verstehen und zugleich das zweite Zollverfahren neben dem Versandverfahren (NCTS – New Computerized Transit System/ATLAS-Versand), für das eine europaweite EDV-gestützte Lösung angestrebt wird.
Wir helfen Ihnen gerne!
Drittlandswaren Import
- EU – Verzollungen
- Transitverkehr / Zolllagerverkehr unter Berücksichtigung der geltenden Zollbestimmungen (Zollkodex)
- Beantragen von Einfuhrlizenzen, -genehmigungen, Überwachungsdokumenten unverbindliche Zolltarifauskünfte erteilen und verbindliche Zolltarifauskünfte beantragen
- Drittlandswaren Export
- ATLAS – Verfahren (Elektronische Ausfuhrabwicklung – ECS/AES)
Wir erledigen für Sie die Behördengänge und erhalten schnellstens alle Bescheinigungen!
Intrastat
Statistik muss sein.
Mit der Erweiterung der Europäischen Union um die Beitrittsländer Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern ab 1. Mai 2004 ist der Warenverkehr mit diesen Ländern nicht mehr dem Zoll, sondern im Rahmen der Intrahandelsstatistik monatlich dem Statistischen Bundesamt zu melden.
Die sogenannte EU-Intrahandelsstatistik wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden erhoben und wertet die innereuropäischen Warenströme in Form einer jährlichen Statistik aus.
Wann muß ich melden ?
Unterschieden nach dem Eingang (Einkäufe aus dem EU-Ausland) und dem Ausgang (Verkäufe ins EU-Ausland) liegt eine Anmeldepflicht vor, wenn pro Verkehrsrichtung jährlich mehr als 400.000 Euro umgesetzt werden. In der Regel bekommt man eine Aufforderung vom Statistischen Bundesamt mit gleichzeitiger Fristsetzung zur Anmeldung.
Zahlen sind Vertrauenssache. Mit unserem umfangreichen Know-how aus langjährigen Erfahrungen bei der Erledigung aller Formalitäten rund um das Thema Zoll und Intrastat entwickeln wir für Sie Angebote individuell und maßgeschneidert.
Wir übernehmen das für Sie, damit Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

